Hintergrund
Unternehmen sind verpflichtet, psychische Belastungen ebenso systematisch zu beurteilen und zu minimieren wie körperliche. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, belastende Faktoren im Arbeitsumfeld zu erkennen und geeignete Maßnahmen abzuleiten.
Gemäß DIN EN ISO 10075-1 umfassen psychische Belastungen alle äußeren Einflüsse mit geistig-seelischer oder zwischenmenschlicher Wirkung. Ihre kurzfristigen Auswirkungen – die sogenannte „Beanspruchung“ – hängen von individuellen Voraussetzungen und Bewältigungsstrategien ab und können sich z. B. in Ermüdung, Konzentrationsschwäche oder erhöhter Fehlerquote zeigen.
Unser Angebot
Wir von Olbrecht Consulting unterstützen Sie dabei, die Psychische Gefährdungsbeurteilung nicht nur rechtssicher umzusetzen, sondern auch als Chance zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Prozessen zu nutzen. Dafür setzen wir wissenschaftlich fundierte Verfahren ein – von validierten Fragebögen über Workshops und Interviews bis hin zu teambezogenen Analysen. Unser Ansatz berücksichtigt nicht nur Belastungsfaktoren, sondern auch schützende und stärkende Ressourcen.
Wir begleiten Sie durch alle sieben Schritte der psychischen Gefährdungsbeurteilung – von der Festlegung der Arbeitsbereiche über die Ermittlung und Bewertung psychischer Belastungen bis hin zur Ableitung und Umsetzung passender Maßnahmen. Wir sorgen dafür, dass nicht nur Risiken erkannt, sondern auch gesundheitsfördernde Ressourcen gestärkt werden. Zudem übernehmen wir die rechtssichere Dokumentation und unterstützen bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung. So erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern gewinnen auch wertvolle Impulse für ein gesundes und leistungsfähiges Unternehmen.
Unser Referenzen
NIKON Deutschland – Accenture Dienstleistungen GmbH – SW Bochum – Accenture Service GmbH – Qcells GmbH – Evangelische Kirche der Pfalz – ikk classic – TÜV Rheinland – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH – weitere