Wir beurteilen psychische Belastung rechtssicher, machen Belastungsschwerpunkte sichtbar und leiten Maßnahmen ab, die Leistungsfähigkeit wiederherstellen.

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Pflicht. Ihren größten Nutzen entfaltet sie, wenn die Ergebnisse als Grundlage für Entscheidungen dienen. Sie zeigt, welche Arbeitsbedingungen Beschäftigte belasten und wo konkreter Handlungsbedarf besteht.

Kostenloses Erstgespräch

Wir klären, wo Ihr Unternehmen steht und welcher Schritt für Sie sinnvoll ist.

Was die Beurteilung leistet

Rechtssicher durchführen

Sieben Schritte nach den Empfehlungen der GDA, nachvollziehbar dokumentiert und belastbar bei einer Betriebsbesichtigung.

Belastungsbereiche erkennen

Validierte Befragungen, Workshops, Interviews und Kennzahlen zeigen, wo Arbeit belastet und woran es liegt.

Leistungsfähigkeit wiederherstellen

Maßnahmen setzen an den Arbeitsbedingungen an. Ihre Wirkung wird überprüft.

342

Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Beschäftigte entfielen 2024 auf psychische Erkrankungen.

DAK-Psychreport 2025

2013

Seither nennt das Arbeitsschutzgesetz psychische Belastung ausdrücklich. Die Pflicht gilt ab dem ersten Beschäftigten.

§ 5 ArbSchG

5 %

aller Betriebe müssen die Arbeitsschutzbehörden seit 2026 jährlich besichtigen. Geprüft wird auch die Gefährdungsbeurteilung.

§ 21 ArbSchG

Rechtssicher durchführen

Arbeitgeber müssen alle arbeitsbedingten Gefährdungen beurteilen, unabhängig von Branche und Unternehmensgröße. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und externe Dienstleister können unterstützen, die Gesamtverantwortung bleibt im Unternehmen.

Mit der Mindestbesichtigungsquote steigt die Kontrolldichte. Bei einer Betriebsbesichtigung zählt, ob die Beurteilung systematisch durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert ist. Wer den Prozess fest verankert, senkt Haftungsrisiken und gewinnt zugleich ein Instrument zur Steuerung der Organisation.

Das gehört zu einer rechtssicheren Beurteilung

  • Vorgehen in sieben Schritten nach den Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen, nicht einzelner Personen oder Diagnosen
  • Dokumentation mit Ergebnissen, Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Fristen
  • Wirksamkeitskontrolle und regelmäßige Fortschreibung
  • Frühe Einbindung des Betriebsrats, klare Regeln für Anonymität und Datenschutz

Der Ablauf in sieben Schritten

Der Ablauf gilt betriebsweit für alle Abteilungen und Tätigkeiten. Er fügt sich in die allgemeine Gefährdungsbeurteilung ein, die körperliche und psychische Gefährdungen gleichermaßen umfasst.

01

Arbeitsbereiche festlegen

Tätigkeiten mit vergleichbaren Arbeitsbedingungen zusammenfassen. Eine zu grobe Einteilung verdeckt Unterschiede, eine zu feine gefährdet die Anonymität.

02

Gefährdungen ermitteln

Belastungen mit der Methode erheben, die zu Größe, Zielsetzung und Ressourcen des Unternehmens passt.

03

Gefährdungen beurteilen

Ergebnisse bewerten und priorisieren. Maßgeblich ist, welche Belastungen relevant, beeinflussbar und für die Organisation bedeutsam sind.

04

Maßnahmen festlegen

Lösungen ableiten, die an den Arbeitsbedingungen ansetzen.

05

Maßnahmen umsetzen

Jede Maßnahme erhält ein Ziel, eine verantwortliche Person, einen Zeitplan und überprüfbare Erfolgskriterien.

06

Wirksamkeit kontrollieren

Prüfen, ob sich die Arbeitsbedingungen tatsächlich verbessert haben, und bei Bedarf nachsteuern.

07

Dokumentieren und fortschreiben

Ergebnisse, Maßnahmen und Zuständigkeiten festhalten und die Beurteilung aktuell halten.

Kein einmaliges Projekt

Die Beurteilung wird überprüft, wenn sich die Organisation verändert, neue Arbeitsformen entstehen oder Kennzahlen auffällig werden.

Belastungsbereiche erkennen

Psychische Belastung wird häufig mit psychischer Beanspruchung verwechselt. Für die Beurteilung ist die Unterscheidung nach DIN EN ISO 10075-1 zentral.

Psychische Belastung

Alle Einflüsse, die aus der Arbeit auf Beschäftigte einwirken. Sie sind zunächst wertneutral und grundsätzlich gestaltbar. Auf sie richtet sich die Beurteilung.

Psychische Beanspruchung

Die individuelle Reaktion auf diese Einflüsse. Sie hängt von Erfahrung, Qualifikation, Gesundheit und Lebenssituation ab und ist nicht Gegenstand der Beurteilung.

Diese Bereiche betrachten wir

Arbeitsaufgabe und Arbeitsmenge

Arbeitsintensität, Zeitdruck, häufige Unterbrechungen, Entscheidungsspielräume

Arbeitsorganisation

Rollen und Zuständigkeiten, Priorisierung, Ressourcenplanung, Informationsflüsse

Arbeitszeit

Schichtarbeit, Überstunden, kurzfristige Umplanungen

Führung und Zusammenarbeit

Rückmeldung, Abstimmungsaufwand, Konflikte im Team, emotionale Anforderungen im Kundenkontakt

Arbeitsumgebung

Lärm, Arbeitsmittel, Gestaltung des Arbeitsplatzes

Mobile und hybride Arbeit

Zusammenarbeit über Standorte hinweg, Erreichbarkeit von Informationen, Abstimmung im Team

Künstliche Intelligenz im Arbeitsalltag

Der Einsatz von KI kann Beschäftigte entlasten und zum Wohlbefinden beitragen. Zugleich entsteht hier möglicherweise eine neue psychische Belastung, etwa durch höhere Arbeitsdichte, veränderte Anforderungen oder Unsicherheit über die eigene Rolle. Die Beurteilung sollte deshalb erfassen, wie KI im Unternehmen eingesetzt wird.

Methoden der Erhebung

Eine Standardmethode gibt es nicht. Entscheidend ist, ob das Vorgehen belastbare Erkenntnisse liefert und die Entwicklung wirksamer Maßnahmen unterstützt. Die tragfähigsten Ergebnisse entstehen in der Regel aus der Kombination mehrerer Verfahren.

Kennzahlenanalyse

Krankenstand, Fluktuation, Überstunden und Unfallzahlen zeigen Auffälligkeiten nach Bereich, Standort und Zeitraum.

Befragung

Anonym und mit wissenschaftlich validierten Fragebögen. Liefert vergleichbare Werte über Abteilungen hinweg. Ein Rücklauf über 60 Prozent gilt als tragfähig, über 70 Prozent als sehr gut.

Workshop

Sechs bis zehn Teilnehmende sammeln Belastungen, priorisieren sie und entwickeln Lösungen. Geeignet für kleine Unternehmen und einzelne Teams.

Beobachtungsinterview

Strukturierte Beobachtung am Arbeitsplatz, ergänzt durch Leitfadeninterviews. Geeignet für Produktion, Dienstleistung und komplexe Abläufe.

Leistungsfähigkeit wiederherstellen

Der Erfolg einer Gefährdungsbeurteilung bemisst sich daran, ob aus den Ergebnissen klare Prioritäten, verbindliche Maßnahmen und messbare Fortschritte werden.

Maßnahmen an den Arbeitsbedingungen

  • Klare Zuständigkeiten und Rollen
  • Realistische Ressourcen- und Kapazitätsplanung
  • Verbindliche Abstimmungsformate
  • Transparente Priorisierung
  • Verlässliche Informationsflüsse

Resilienztrainings oder Stressmanagement können diese Maßnahmen ergänzen. Eine gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeit ersetzen sie nicht.

Verbindlichkeit in der Umsetzung

Jede Maßnahme braucht ein Ziel, eine verantwortliche Person, einen Zeitplan und Kriterien für die Überprüfung. Ohne diese Steuerung bleibt die Beurteilung ein Analyseprojekt ohne Wirkung.

Nach der Umsetzung prüfen wir mit Kurzbefragungen, Workshops, Feedbackgesprächen oder Kennzahlen, ob sich die Arbeitsbedingungen verbessert haben. Der Nutzen zeigt sich häufig in geringeren Fehlzeiten, besseren Abläufen und höherer Mitarbeiterbindung.

So unterstützen wir Sie

Olbrecht Consulting begleitet Sie durch alle sieben Schritte oder übernimmt einzelne Bausteine.

Planung und Kommunikation

Projektauftrag, Abgrenzung der Arbeitsbereiche, Abstimmung mit Betriebsrat und Datenschutz, Information der Beschäftigten.

Erhebung und Analyse

Validierte Fragebögen, Workshops, Interviews und teambezogene Analysen. Wir erfassen Belastungsfaktoren ebenso wie schützende und stärkende Ressourcen.

Maßnahmen und Dokumentation

Ableitung und Umsetzung passender Maßnahmen, Wirksamkeitskontrolle, rechtssichere Dokumentation und Fortschreibung.

Erfolgsfaktoren und Stolpersteine

Was Projekte gelingen lässt

  • Rückhalt der Geschäftsführung und klare Priorität
  • Differenzierte Analyse statt allgemeiner Beschreibung
  • Offene Kommunikation darüber, warum erhoben wird und was mit den Ergebnissen geschieht
  • Regelmäßiges Reporting und konsequente Wirksamkeitskontrolle

Woran Projekte scheitern

  • Die Beurteilung wird nur formal abgearbeitet
  • Ergebnisse liegen vor, sichtbare Maßnahmen bleiben aus
  • Verantwortlichkeiten bleiben unklar, Steuerkreise werden verschoben
  • Das Projekt verliert im Tagesgeschäft an Bedeutung

Häufige Fragen

Muss jedes Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchführen?

Ja. Die Pflicht gilt unabhängig von Branche und Unternehmensgröße ab dem ersten Beschäftigten.

Wie lange dauert ein Projekt?

Je nach Unternehmensgröße zwei bis sechs Monate. Mehr Zeit als die Erhebung beanspruchen die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen.

Reicht eine Online-Befragung aus?

Nicht immer. Eine Befragung gibt einen guten Überblick über Belastungsschwerpunkte. Für konkrete Maßnahmen empfiehlt sich häufig die Kombination mit Workshops oder Interviews.

Müssen alle Beschäftigten teilnehmen?

Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig. Je höher die Beteiligung, desto belastbarer sind die Ergebnisse.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat?

Besteht ein Betriebsrat, hat er bei der Gefährdungsbeurteilung ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Wir binden ihn deshalb von Beginn an ein. Das stärkt Akzeptanz, Transparenz und Vertrauen im gesamten Projekt.

Wie häufig muss die Beurteilung wiederholt werden?

Feste Intervalle schreibt das Gesetz nicht vor. Eine Überprüfung ist erforderlich, wenn sich Arbeitsbedingungen wesentlich ändern oder neue Belastungen entstehen. Darüber hinaus empfiehlt sich eine regelmäßige Aktualisierung.

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten hängen von Unternehmensgröße, Methode und externem Unterstützungsbedarf ab. Im kostenlosen Erstgespräch schätzen wir den Aufwand für Ihr Unternehmen ein.

UNTERNEHMEN, DIE MIT UNS ARBEITEN

Nikon Deutschland · Accenture · TÜV Rheinland · GIZ · IKK classic · Qcells · Stadtwerke Bochum · Evangelische Kirche der Pfalz

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Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wo Sie stehen und welcher Schritt für Sie sinnvoll ist.

Quellen: DAK-Psychreport 2025 · Arbeitsschutzgesetz §§ 5 und 21 · Empfehlungen der GDA zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung · Whitepaper „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“ 2026 (Gesellschaft für Prävention)